Impressumspflicht in Österreich für Website und Social Media

Unternehmerin prüft die Impressumsangaben ihrer Website und eines Social-Media-Profils am Laptop

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Gastbeitrag von Stephan Holzbach, Geschäftsführer 1010 works GmbH (Postservice.at):

 

Die Impressumspflicht gilt in Österreich nicht nur für Websites, sondern auch für geschäftlich genutzte Profile auf Instagram, LinkedIn, TikTok und Facebook. Verlangt werden unter anderem Name, geografische Anschrift und Kontaktdaten. Fehlt das Impressum, sind Verwaltungsstrafen von bis zu 3.000 Euro möglich.

Was die Impressumspflicht verlangt

Die Impressumspflicht ist die gesetzliche Vorgabe, dass ein Unternehmen bestimmte Angaben zu seiner Identität online ständig verfügbar hält. Sie ergibt sich in Österreich aus dem E-Commerce-Gesetz und betrifft jeden, der einen Online-Auftritt im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit betreibt. Entscheidend ist nicht, ob über den Kanal direkt verkauft wird, sondern ob er geschäftlichen Zwecken dient.

 

Abzugrenzen davon ist die Offenlegung nach dem Mediengesetz. Sie greift zusätzlich, wenn ein Auftritt regelmäßig redaktionelle Inhalte verbreitet, also etwa bei einem Blog oder einem Kanal mit fortlaufenden Beiträgen. Beide Pflichten können nebeneinander bestehen und werden üblicherweise in einem gemeinsamen Impressum erfüllt.

Gilt die Pflicht auch für Instagram, LinkedIn und TikTok?

Ja. Geschäftlich genutzte Social-Media-Profile fallen unter dieselbe Pflicht wie eine Website. Ein Instagram-Account, über den Leistungen beworben werden, ist rechtlich ein online zugänglicher Dienst im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und braucht daher ein Impressum. Das gilt auch dann, wenn parallel eine Website mit vollständigem Impressum existiert.

 

„Von der Impressumspflicht sind nicht nur klassische Webseiten, sondern etwa auch ein Blog oder ein Firmenauftritt in sozialen Netzwerken erfasst.“ (Internet Ombudsstelle, betrieben vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation)

Diese Angaben verlangt das E-Commerce-Gesetz

Das Gesetz nennt die Angaben, die ständig und unmittelbar zugänglich sein müssen:

 

  • Name oder Firma des Unternehmens
  • die geografische Anschrift der Niederlassung, also eine echte Adresse und kein Postfach
  • Kontaktdaten für eine schnelle Kontaktaufnahme, insbesondere eine E-Mail-Adresse
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, soweit vorhanden
  • die zuständige Aufsichtsbehörde, sofern die Tätigkeit einer Aufsicht unterliegt
  • Berufsbezeichnung und Mitgliedstaat der Verleihung bei geregelten Berufen
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden

Der zentrale Punkt für kleine Unternehmen ist die zweite Zeile: Die Anschrift ist verpflichtend, und sie muss zustellfähig sein. Eine reine E-Mail-Adresse oder ein Postfach genügt nicht.

Warum die Wohnadresse für viele zum Problem wird

Für einen Großteil der österreichischen Unternehmen ist die Geschäftsadresse die Privatadresse. Laut Statistik Austria wurden 2024 in Österreich 39.554 Unternehmen neu gegründet, 82,5 Prozent davon ohne unselbständig Beschäftigte. Die Arbeitsstättenzählung weist zudem aus, dass 60,5 Prozent aller Unternehmen im Land Ein-Personen-Unternehmen sind. Diese Gruppe arbeitet überwiegend von zuhause.

Damit landet die Wohnadresse im Impressum und ist über Website, Social-Media-Profil und Google auffindbar. Für Selbstständige, die von zuhause arbeiten, ist das ein reales Sicherheitsthema und nicht nur eine Frage des Geschmacks. Das Gesetz verlangt allerdings nur eine zustellfähige Anschrift des Unternehmens, nicht ausdrücklich die Wohnadresse. Wer beides trennen will, gibt im Impressum eine gemietete Geschäftsanschrift an. Für Einzelunternehmen ist das der übliche Weg, etwa mit einer Geschäftsadresse für Freelancer.

So hinterlegen Sie das Impressum auf den Plattformen

Die Pflicht gilt plattformübergreifend, die Umsetzung unterscheidet sich aber. Maßgeblich ist in allen Fällen, dass die Angaben vom Profil aus unmittelbar erreichbar sind. Ein Link, der erst über mehrere Zwischenschritte zum Impressum führt, erfüllt die Anforderung nicht.

 

  • Instagram: Business-Konto verwenden und die Kontaktoptionen befüllen. Zusätzlich einen eindeutig beschrifteten Link in der Biografie setzen, der direkt auf die Impressumsseite zeigt, nicht auf die Startseite.
  • LinkedIn: Unternehmensseite statt privatem Profil nutzen. Die Angaben gehören in das Info-Feld, ergänzt um den direkten Link.
  • TikTok: Der Platz in der Biografie ist knapp. Üblich ist ein kurzer Hinweis mit direktem Link auf die Impressumsseite.
  • Facebook: Die Seiteninfos bieten eigene Felder für Impressumsangaben.

 

Wer noch kein Impressum hat, kann die Pflichtangaben mit einem kostenlosen Impressum-Generator für Österreich zusammenstellen und den fertigen Text auf der eigenen Website einbinden.

Was ein fehlendes Impressum kostet

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach dem E-Commerce-Gesetz ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht des Mediengesetzes sind mit bis zu 20.000 Euro deutlich höher angesetzt. In der Praxis kommt der häufigere Ärger allerdings von Mitbewerbern: Ein unvollständiges Impressum ist ein klassischer Abmahngrund.

Wohnadresse vermeiden: drei Wege im Vergleich

Wer die private Anschrift nicht veröffentlichen möchte, hat im Wesentlichen drei Möglichkeiten. Der Unterschied liegt weniger im Preis als in der Frage, ob die Adresse auch für das Firmenbuch und für behördliche Zustellungen taugt.

 

Bei der Wahl der passenden Geschäftsadresse gibt es deutliche Unterschiede zwischen der Nutzung der eigenen Wohnadresse, einer Coworking-Mitgliedschaft und einer professionell gemieteten Geschäftsadresse.

 

Die eigene Wohnadresse ist zunächst die günstigste Lösung, da keine zusätzlichen monatlichen Kosten entstehen. Allerdings gibt es dabei praktisch keine Privatsphäre: Die Adresse wird als Unternehmensadresse öffentlich sichtbar. Für die Eintragung ins Firmenbuch kann die Wohnadresse grundsätzlich verwendet werden. Die Geschäftspost muss jedoch selbst entgegengenommen und bearbeitet werden. Ein weiterer Nachteil zeigt sich bei einem Umzug: Ändert sich die private Wohnadresse, muss die Firmenanschrift beispielsweise bei Behörden, Geschäftspartnern und auf Unternehmensunterlagen entsprechend angepasst werden.

 

Eine Coworking-Mitgliedschaft bietet dagegen mehr Privatsphäre und hat den zusätzlichen Vorteil, dass meist auch ein Arbeitsplatz genutzt werden kann. Dafür sind die laufenden Kosten höher als bei der Nutzung der eigenen Adresse. Ob die Coworking-Adresse auch offiziell als Firmenadresse und für das Firmenbuch verwendet werden darf, hängt vom jeweiligen Anbieter und dessen Leistungen ab. Auch die Postannahme ist häufig nur eingeschränkt möglich. Bei einem Wechsel des Coworking-Spaces entsteht zudem ein gewisser organisatorischer Aufwand, weshalb diese Variante hinsichtlich eines späteren Umzugs im Mittelfeld liegt.

 

Eine gemietete Geschäftsadresse bietet ebenfalls eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsleben. Entsprechende Angebote sind bereits ab etwa 49 Euro pro Monat erhältlich. Ist die Adresse zustellfähig, kann sie auch für das Firmenbuch verwendet werden. Ein wichtiger Vorteil ist die integrierte Postannahme: Je nach Anbieter wird eingehende Geschäftspost beispielsweise eingescannt und digital weitergeleitet oder zur Abholung bereitgestellt. Besonders praktisch ist außerdem, dass die Geschäftsadresse unabhängig von einem privaten Umzug bestehen bleibt. Dadurch müssen Unternehmensdaten nicht bei jedem Wohnungswechsel geändert werden.

 

Für die meisten Ein-Personen-Unternehmen ist die dritte Variante die pragmatischste: Sie trennt Wohn- und Geschäftsanschrift, ohne dass ein Arbeitsplatz mitbezahlt wird. Anbieter in Wien unterscheiden sich vor allem darin, ob die Adresse für das Firmenbuch taugt und wie die Post behandelt wird. Eine Gegenüberstellung der Anbieter samt Kosten bietet der Geschäftsadresse Wien im Anbietervergleich. Wer die Privatadresse dauerhaft aus dem Impressum halten will, kann bei einem Anbieter wie Postservice.at eine Geschäftsadresse in Wien mieten. Die Anschrift liegt im ersten Bezirk und kostet ab 49 Euro monatlich.

Häufige Fehler

  • Das Impressum liegt nur auf der Website, das Social-Media-Profil verweist nicht darauf.
  • Der Link in der Biografie führt auf die Startseite statt direkt auf die Impressumsseite.
  • Die Angaben stehen in einem Bild oder in einer Story-Highlight-Grafik und sind damit nicht als Text zugänglich.
  • Ein privates Profil wird geschäftlich genutzt, ohne auf ein Unternehmenskonto zu wechseln.
  • Nach einem Umzug wird die Adresse auf der Website geändert, in den Profilen aber nicht.

Häufige Fragen

Reicht ein Link zum Website-Impressum im Instagram-Profil?

Ein Link genügt, wenn er vom Profil aus direkt und eindeutig zum Impressum führt. Ein bloßer Hinweis auf die Website ohne unmittelbar erreichbaren Link erfüllt die Anforderung nicht. Der Link sollte auf die Impressumsseite zeigen, nicht auf die Startseite.

Brauche ich als Freelancer ohne Firmenbuch-Eintrag ein Impressum?

Ja. Die Pflicht knüpft an die wirtschaftliche Tätigkeit an, nicht an die Rechtsform. Angaben wie Firmenbuchnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entfallen, wenn sie nicht vorhanden sind. Name, Anschrift und Kontaktdaten bleiben verpflichtend.

Gilt die Pflicht auch für einen reinen Werbe-Account ohne Verkauf?

Ja. Maßgeblich ist der geschäftliche Zweck, nicht der direkte Verkauf. Ein Account, der Leistungen bewirbt, Reichweite für ein Unternehmen aufbaut oder Kooperationen vermarktet, dient wirtschaftlichen Zwecken und fällt unter die Pflicht.

Muss die Adresse im Impressum zustellfähig sein?

Das Gesetz verlangt die geografische Anschrift der Niederlassung. Gemeint ist eine tatsächlich existierende Adresse, an der das Unternehmen erreichbar ist. Ein Postfach erfüllt diese Anforderung nicht.

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